Donnerstag, 18. April 2024

Rettungsgasse bilden!


Wusste Sie schon, dass die Rettungsgasse auf mehrspurigen Fahrbahnen in Deutschland und auch in anderen europäischen Ländern vorgeschrieben ist?

Sie gewährleistet, dass Einsatzfahrzeuge eine freie Durchfahrt zur Unfallstelle haben und dort schnellstmöglich Hilfe leisten können. Der Standstreifen ist für Einsatzfahrzeuge nicht geeignet. Er ist nicht überall durchgehend aufgebaut, zudem können Pannenfahrzeuge den Weg versperren. Die Bildung einer Rettungsgasse ist von entscheidender Bedeutung.

Einsatzkräfte sind bei einer funktionierenten Rettungsgasse bis zu 4 Minuten schneller und sicherer am Unfallort als über den Seitenstreifen. Die Überlebenschancen von Unfallopfern erhöhen sich dadurch um bis zu 40 Prozent. Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich von der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und Hilfsfahrzeugen (z. B. Arzt- und Abschleppfahrzeuge).

Bei Staulagen auf mehrspurigen Fahrbahnen muss zwischen der linken Fahrspur und der daneben liegenden Fahrspur eine Rettungsgasse für die Einsatzkräfte gebildet werden. Wichtig ist, dass Sie diese Rettungsgasse bereits vor dem Eintreffen der Einsatzfahrzeuge bilden, um unnötige Zeitverluste zu verhindern. Gesetzlich geregelt ist die Rettungsgasse im Paragraph 11 der Straßenverkehrsordnung.

By LosHawlos (Self-photographed) [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) or CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)], via Wikimedia Commons

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Auch innerorts mit ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf denen sich ein Stau bildet, ist die Rettungsgasse freizuhalten.

  • Gehen Sie mit gutem Beispiel voran.
  • Helfen Sie uns und fahren Sie vorrausschauende an den Rückstau heran.
  • Warnen Sie weitere Autofahrer vor dem Stauende.
  • Bilden Sie die Rettungsgasse für die Einsatzfahrzeuge bevor wir eintreffen.
  • Halten Sie diese Gasse frei für weitere Hilfskräfte!

Jede Sekunde zählt!

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