Donnerstag, 14. November 2024

Lebensretter: Rauchmelder-Pflicht ab 1.1.2016


Ein kleines Gerät mit großer Wirkung: Rauchmelder erkennen Rauchentwicklungen sehr früh und schlagen Alarm. Damit können sie im Ernstfall Leben retten. In Niedersachsen gibt es deshalb ab 1.1.2016 eine Rauchmelder-Pflicht. Dann müssen alle Wohnungen und Wohngebäude mit diesen Geräten ausgestattet sein.

Seit November 2012 gilt die Rauchmelder-Pflicht bereits für Neu- und Umbauten. Am 31. Dezember 2015 läuft nun die Übergangsfrist für bestehende Wohngebäude aus, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet oder genehmigt sind. Nachzulesen ist die Rauchmelder-Pflicht in der Niedersächsischen Bauordnung vom 3. April 2012 (NBauO). Demnach müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Sie sind so anzubringen und zu betreiben, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Dadurch können sich Menschen im Brandfall rechtzeitig in Sicherheit bringen.

Für die Ausstattung der Räume mit entsprechenden Anlagen ist der Eigentümer verantwortlich. Haus- und Wohnungsbesitzer sollten darauf achten, dass die Rauchmelder nach der DIN EN 14604 geprüft und zertifiziert sind. Für die Betriebsbereitschaft – also etwa funktionstüchtige Batterien – müssen Mieterinnen und Mieter sorgen, also Personen, die Zutritt zu der Wohnung haben. Weitere nützliche Informationen zum Thema Rauchmelder gibt es unter

www.rauchmelder-lebensretter.de.

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